Wir verlangen von allen Auftragnehmern und Lieferanten, die auf dem Grundstück arbeiten, eine Unfallversicherung. Damit sind die Eigentümergemeinschaft und ihre Eigentümer geschützt, falls jemand auf dem Grundstück verletzt wird. Die Unfallversicherung begrenzt die Haftung der Eigentümergemeinschaft für Verletzungen der auf dem Grundstück arbeitenden Personen. Die Haftpflichtversicherung der Eigentümergemeinschaft schützt diese in vielen Fällen nicht vor Verletzungen, die durch die Unfallversicherung abgedeckt wären oder sein sollten. Hinzu kommt, dass sich nur Eigentümer und Führungskräfte eines Unternehmens von der Unfallversicherung befreien können. Wir haben weder die Zeit noch die Arbeitskräfte, um jede Person, die von Lieferanten oder Auftragnehmern auf das Grundstück geschickt wird, zu überprüfen und sicherzustellen, dass es sich um Eigentümer oder Führungskräfte des Unternehmens mit einer gültigen, beim Staat hinterlegten Unfallversicherungsbefreiung handelt.
Wenn wir von Lieferanten und Auftragnehmern eine Versicherungsbescheinigung einholen, in der die Vereinigung als zusätzlicher Versicherter genannt wird, können wir sicher sein, dass alle Personen, die auf dem Grundstück arbeiten, über den erforderlichen Versicherungsschutz verfügen.
Wir verlangen außerdem, dass alle Personen, die Sie für die Arbeit in Ihrer Einheit einstellen, versichert sind, da diese Personen auf dem Weg zu Ihrer Einheit gemeinsame Bereiche der Vereinigung passieren müssen. Daher könnte die Vereinigung für etwaige Verletzungen, die sie erleiden, haftbar gemacht werden.
